refleXX®

consulting | coaching | training

Allgemeine Geschäftsbedingungen – refleXX – Sabine Kranz-Thien

 

Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, die Kundenanforderungen bezüglich Qualität und Leistung bestmöglich zu erfüllen. Zur erfolgreichen beiderseitigen Zusammenarbeit im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders wurden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen konzipiert.

 

§ 1 Anwendungsbereich

Die Geschäftsbedingungen liegen den zwischen dem Auftraggeber und refleXX vertraglich vereinbarten und im Leistungsumfang schriftlich definierten Trainings- bzw. Beratungsleistungen zugrunde. Diese Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung durch refleXX im Rahmen des vereinbarten Zeitraums erbracht. refleXX dokumentiert alle für einen optimalen Transfer erforderlichen Arbeitsergebnisse; diese Dokumentation wird als pdf-Dokument zur Verteilung an die Teilnehmer innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Seminar- bzw. Beratungsende vorgelegt.

§ 2 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

refleXX ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen TrainerInnen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. refleXX und ihre Trainer/Berater arbeiten nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology). Datenschutz: Die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erhobenen personenbezogenen Daten werden von refleXX ausschließlich intern verwendet.

§ 3 Persönliche Schutzrechte

  • refleXX wird im Rahmen des Vertragsgegenstandes keine Methoden und Instrumente einsetzen, die die individuelle Entscheidungsfreiheit des einzelnen Teilnehmers oder der Gruppe als Ganzes einschränken. Dies gilt vor allem für Methoden der esoterischen Bewusstseinserweiterung (wie beispielsweise Avatar, Neotech etc.) oder entsprechenden Instrumenten (wie beispielsweise der Oxford Capacity Analysis).
  • refleXX setzt persönlichkeitsorientierte Test- und Analyseverfahren nur dann ein, wenn der Auftraggeber diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • refleXX ist verpflichtet, in der konkreten Veranstaltungssituation nach besten Wissen und Gewissen auf die Teilnehmerbedürfnisse angemessen zu reagieren. Sofern dies ein Nicht-Erreichen von vereinbarten Zielen mit sich bringt, ist der Auftraggeber kurzfristig nach der Veranstaltung über die Ursachen und Auswirkungen zu informieren.

§ 4 Datenschutz

refleXX wird Daten des Auftraggebers, die ihm oder den von ihm eingesetzten Personen im Zuge des Vertragsgegenstandes bekannt werden, Dritten nicht zugänglich machen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Trainings- bzw. Beratungsleistungen von refleXX zu unterstützen; insbesondere die jeweiligen Leistungserbringer sowie Mitarbeiter von refleXX mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind.

Bei Trainings und Workshops stellt der Auftraggeber die erforderlichen Räumlichkeiten sowie Tagungstechnik zur Verfügung. Er übernimmt die Vervielfältigung von Teilnehmerskripten bzw. Protokollen.

§ 6 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die refleXX die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen refleXX, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 7 Unmöglichkeit

Sollte der Trainer verhindert sein, seine Leistungen zu erfüllen, so setzt er den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis. Ein Anspruch auf Vergütung sowie die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten durch den Kunden entfällt damit. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Referent den Grund der Verhinderung nicht zu vertreten hat.

§ 8 Stornoregelung

refleXX geht davon aus, dass vereinbarte Termine eingehalten werden. Bei frühzeitiger Verlegung entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Verschiebungen / Absagen durch den Auftraggeber bzw. Coachee gelten folgende Stornoregelungen:

  • Bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin: keine Kosten.
  • Bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Termin: 50 % der Kosten.
  • Ab 2 Wochen vorher : 100 % des Honorars

Nachgewiesene Stornokosten bei Flug bzw. Bahn sind hinzuzurechnen. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei refleXX.

§ 9 Zahlungsziel

Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Sollte die Rechnung nicht binnen vorgenannter Frist von 30 Tagen ab Zugang ausgeglichen sein, befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug (s. § 286 Abs. 3 BGB)

§ 10 Copyright

Das Copyright sowie alle weiteren Rechte für das gesamte vertragsgegenständliche Know How sowie sämtliche Trainings- und Beratungsunterlagen inklusive Teilnehmerscripte und Arbeitsblätter liegt ausschließlich bei refleXX. Eine über den Auftragsgegenstand hinaus gehende Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte per Kopie, Fax, e-Mail oder als Datei ist strikt untersagt und führt zur Schadenersatzpflicht. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in schriftlicher Form vereinbart werden.
  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt, soweit es sich nicht um wesentliche Bestimmungen handelt, bei deren Gültigkeit die Parteien den Vertrag nicht geschlossen hätten. Im Falle einer ungültigen unwesentlichen Bestimmung ist diese durch die Vertragsparteien möglichst so umzudeuten und zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.